N26 YOU Zusätzliche Leistungen 

 

Rei­se­rück­tritt-Ver­si­che­rung: Ersetzt für Rei­sen ins Aus­land die Stor­no­kos­ten der Rei­se bei Nicht­an­tritt. Ver­si­cher­te Grün­de sind neben Tod, einer schwe­ren Unfall­ver­let­zung oder einer uner­war­te­ten schwe­ren Erkran­kung auch eine Imp­f­un­ver­träg­lich­keit. Die Ver­si­che­rung zahlt eben­so bei Schä­den am Eigen­tum, die 10 Tage vor Rei­se­an­tritt ein­tre­ten und 2.500€ über­stei­gen oder die Anwe­sen­heit des Ver­si­cher­ten erfor­dern – bei­spiels­wei­se bei einem Woh­nungs­brand kurz vor Abflug in den Urlaub. Inter­es­sant ist auch, dass selbst bei Ver­lust des Arbeits­plat­zes auf­grund einer uner­war­te­ten betriebs­be­ding­ten Kün­di­gung eine Leis­tung ein­ge­for­dert wer­den kann.

Rei­se­ab­bruch-Ver­si­che­rung: Ersetzt bei Rei­sen ins Aus­land die zusätz­lich ent­stan­de­nen Rück­rei­se­kos­ten und den antei­li­gen Rei­se­preis der nicht genutz­ten Rei­se­leis­tung vor Ort. Die ver­si­cher­ten Grün­de sind fast iden­tisch mit denen der Rei­se­rück­tritts-Ver­si­che­rung. Nur der Ver­lust des Arbeits­plat­zes ist kein Grund, um eine Leis­tung in Anspruch zu nehmen.

Rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung: Erstat­tet bei Rei­sen ins Aus­land die Kos­ten für not­wen­di­ge ärzt­li­che Hil­fe bis 150.000€ je Rei­se bei Krank­hei­ten und Unfallverletzungen.

Kran­ken-Rück­trans­port: Erstat­tet bei Rei­sen ins Aus­land die Kos­ten für den Rück­trans­port in ein Kran­ken­haus, sowie im Todes­fall die Überführungskosten.

Gesund­heits-Assis­tance: Bie­tet bei Rei­sen ins Aus­land Hil­fe bei per­sön­li­chen Not­fäl­len und steht euch 24 Stun­den täg­lich zur Seite.

Rei­se­un­fall-Ver­si­che­rung: Leis­tet bei Rei­sen ins Aus­land Ent­schä­di­gung, wenn ein Unfall wäh­rend der Rei­se zu Inva­li­di­tät oder zum Tod führt.

Selbst­be­halt-Redu­zie­rung bei Miet­wa­gen: Habt ihr mit der N26 You Kre­dit­kar­te einen Miet­wa­gen ange­mie­tet und ihr habt einen Unfall, der zwar durch die Ver­si­che­run­gen des Ver­mie­ters gedeckt ist aber ihr müsst eine Selbst­be­tei­li­gung über­neh­men, wird euch die­se bis 750€ pro Scha­den­fall (maxi­mal zwei pro Jahr) erstattet.

Bar­geld-Schutz: Ersetzt dem Kon­to­in­ha­ber das mit der zum N26 You Kon­to gehö­ren­den Kar­te am Geld­au­to­ma­ten abge­ho­be­ne Bar­geld (bis 500€, maxi­mal zwei Scha­dens­fäl­le pro Jahr), wenn die­ses inner­halb von vier Stun­den nach Abhe­bung durch Über­fall abhan­den kommt.

Han­dy­dieb­stahl-Ver­si­che­rung: Wird euch euer Han­dy gestoh­len, wer­den die Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten (bis maxi­mal 300€, maxi­mal zwei Schan­des­fäl­le pro Jahr) für ein Ersatz­ge­rät bezahlt.

Garan­tie­ver­län­ge­rung: Wie bei der her­kömm­li­chen Garan­tie wer­den bei Schä­den, die nach­weis­lich durch Mate­ri­al- oder Fabri­ka­ti­ons­feh­ler des Her­stel­lers ent­stan­den sind die Repa­ra­tur­kos­ten bzw. die Kos­ten für eine Neu­an­schaf­fung bis 500€ erstat­tet. Maxi­mal zwei Schä­den pro Jahr sind ver­si­chert und es besteht ein Selbst­be­halt von 50€.

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